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Das Vorgespräch zur Mediation: Worum geht´s?

24. Februar 2014

Viele Mediatoren (und natürlich Mediatorinnen) bieten vor einer Mediation Vorgespräche an, um den Konfliktparteien das Verfahren zu erläutern und den Konflikt auf seine „Mediationstauglichkeit“ zu prüfen. Was können Sie in diesem – oft kostenlosen – Vorgespräch erwarten, was (noch) nicht?

Zu Beginn

Freuen Sie sich auf eine freundliche Begrüßung: Ein Mediator legt großen Wert darauf, dass die Konfliktparteien sich bei ihm wohlfühlen und eine offene, angenehme Atmosphäre vorfinden, denn das unterstützt sehr den konstruktiven Verlauf, den die Mediation nehmen soll.

Wenn die Person des Mediators nicht durch einen Dritten, sondern durch eine der Konfliktparteien vorgeschlagen wurde, und diese Partei vielleicht sogar bereits (telefonischen) Kontakt mit dem Mediator hatte, wird die andere Partei ihn zunächst „kritisch beäugen“. Um gar nicht erst den Eindruck aufkommen zu klassen, dass er mit der ersten Partei schon irgendwelche Absprachen getroffen habe, wird der Mediator ausführlich schildern, wer im Vorfeld bereits mit wem Kontakt hatte, und welche Informationen ausgetauscht wurden.

Mediations-Bereitschaft

Mediation beruht auf Freiwilligkeit. Auch wenn Sie Angestellter sind und Ihr Chef Sie aufgefordert hat, „da jetzt mal hinzugehen“, Sie also nicht ganz freiwillig dabei sind, sollten Sie zumindest am Vorgespräch teilnehmen. Denn dort erfahren Sie, worum es bei der Mediation überhaupt geht und wie sie funktioniert – und wie soll man sich freiwillig auf etwas einlassen, das man gar nicht kennt?

Der Mediator wird Ihnen also etwas über Mediation erzählen – über ihre Geschichte vielleicht (habe ich es bereits irgendwo erwähnt? Schon der Dreißigjährige Krieg wurde 1648 hier in Münster mit Hilfe zweier Mediatoren beendet), oder über ihre rechtlichen Grundlagen (nämlich das Mediationsgesetz von 2012).

Möglicherweise schildert er Ihnen, für welche Konflikte sich eine Mediation überhaupt eignet – dazu komme ich gleich nochmal. Und sicherlich wird er Ihnen erläutern, was in der Mediation die Rollen von Medianten und Mediator sind, also welche „geistige Haltung“ von den Teilnehmern erwartet wird: Vom Mediator „Allparteilichkeit“ (er ist nicht „unparteiisch“: Er hilft allen Parteien) und inhaltliche Zurückhaltung, von den Konfliktparteien Offenheit und den Willen zur einvernehmlichen Lösung.

Mediationen verlaufen in mehreren Phasen. Der Mediator wird Ihnen den typischen Ablauf vorstellen und die Bedeutung der einzelnen Abschnitte erläutern – und wann in die nächste Phase eingetreten werden kann. Während der Mediation achtet er auf die zu Beginn gemeinsam verabschiedeten Verfahrensgrundsätze: Gegenseitige Wahrung der Vertraulichkeit ist hier ganz wichtig oder auch Gesprächsregeln wie „den Anderen ausreden lassen“.

Viele Mediatoren haben zu diesen „Allgemeinen Grundlagen der Mediation“ schriftliches Informationsmaterial ausgearbeitet, dass sie den Konfliktparteien vor dem Vorgespräch zuschicken.

Die Mediation ist ein „ergebnisoffenes“ Verfahren – ob sie funktioniert, hängt von allen Teilnehmern ab. Wenn es aber zu einer Einigung kommt, gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese rechtlich verbindlich festzuschreiben, die der Mediator Ihnen vorstellen wird.

Schließlich wird der Mediator die Mediation mit anderen Konfliktlösungsverfahren vergleichen (z.B. Schlichtung, Schieds- bzw. Gerichtsverfahren oder „Machteingriff“)  und Ihnen die jeweiligen Vor- und Nachteile aufzeigen.

Ihr Mediator wird von Ihnen eine klare Entscheidung verlangen: „Ja, ich bin dabei“ oder „Nein danke, das ist nichts für mich“. Mein Tipp: Wenn Sie nicht daran glauben, dass die Sache zu irgendetwas führt, sagen Sie das offen, aber machen Sie die erste Sitzung trotzdem mit! Die Mediation kann zu einer Erweiterung der eigenen Perspektive führen, die man sich zu Beginn manchmal nicht vorstellen kann.

Mediations-Eignung

Ihr Konflikt muss natürlich einer Mediation „zugänglich“ sein. Es gibt ein sehr anschauliches Eskalationsmodell für Konflikte, und auf den ersten bzw. letzten beiden Stufen eignen sich andere Verfahren besser. Der Mediator wird grob die Konfliktsituation mit Ihnen besprechen, aber leider können Sie hier Ihren Ärger noch nicht detailliert loswerden – dazu wird die Zeit des Vorgesprächs nicht reichen, das bleibt der ersten Phase der Mediation vorbehalten, denn der Mediator möchte Sie gern genau verstehen und daher sowohl Ihnen aus auch Ihrer Gegenpartei die ausführliche Gelegenheit geben, Ihre Sicht der Dinge zu schildern.

Er wird jedoch mit Ihnen besprechen, in welcher Beziehung sie als Konfliktparteien zueinander stehen, und ob bereits rechtliche Maßnahmen eingeleitet sind, die während einer Mediation ausgesetzt werden sollten.

In manchen Fällen hält er eine Begleitung durch einen zweiten Mediator, eine „Co-Mediation“, für sinnvoll. Dann wird er Ihnen z.B. vorschlagen, sowohl einen männlichen als auch einen weiblichen Mediator als Ansprechpartner einzusetzen, oder einen jüngeren und einen älteren, oder Mediatoren mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten. Hilfreich ist ein zweiter Mediator auch bei Mediationen mit größeren Gruppen, z.B. Abteilungen oder Vereinen.

Der Mediator möchte Ihnen im Vorgespräch einen ersten Eindruck seiner Arbeitsweise und seines Gesprächsstils geben. Er wird Ihnen sagen, ob er Ihren Konflikt für „mediierbar“ hält – aber letztlich entscheiden Sie, ob er derjenige sein soll, dem Sie Ihre Mediation anvertrauen.

Mediation vorbereiten

Wenn Sie sich eine Mediation vorstellen können, wird der Mediator als nächstes mit Ihnen klären, welchen Umfang die Mediation haben soll: Welche Themen sollen konkret geklärt werden, und welche Erwartungen verknüpfen Sie damit? Welche Personen sind am Konflikt beteiligt und sollten bei der Mediation dabei sein?

Nun kann der Mediator ungefähr abschätzen, wie umfangreich die Mediation werden wird, wie viele Sitzungen wohl erforderlich sein werden und was Ganze in etwa kosten wird – ein wichtiger Punkt für Ihre Entscheidung zur Mediation! :-)

Die Mediationsvereinbarung

Wenn es zur Mediation kommen soll, wird Ihr Mediator eine sogenannte „Mediationsvereinbarung“ mit Ihnen schließen – das ist im Grunde ein Vertrag über die durchzuführende Mediation. Er hat bestimmt einen Vordruck vorbereitet, den er nun Punkt für Punkt mit Ihnen durchgehen wird. Dabei kann es z.B. um Folgendes gehen:

  • Beauftragung
    Wer ist der formale Auftraggeber des Mediators; wer bezahlt die Mediation?
  • Teilnehmer
    Wer sind die Konfliktparteien; wer nimmt an der Mediation teil?
  • Verfahren
    Der geplante Ablauf der Mediation wird kurz beschrieben, die Teilnehmer, der Ort und die vorgesehene Anzahl an Sitzungen, die zu erwartenden Kosten und die evtl. erforderliche rechtliche Fassung des Mediationsergebnisses.
  • Vertraulichkeitsvereinbarungen
    Normalerweise vereinbaren alle Parteien völliges Stillschweigen über die Inhalte der Mediation und entbinden auch den Mediator, der nicht über dasselbe umfassende Zeugnisverweigerungsrecht verfügt wie ein Anwalt, von eventuellen Auskunftspflichten.
  • Aufgaben und Haftung des Mediators
    Hier wird die Rolle des Mediators im Mediationsprozes beschrieben und seine Haftung geklärt.
  • Aufgaben und Erklärungen der Konfliktparteien
    Analog zum vorigen Punkt wird hier die Rolle der Konfliktparteien beschrieben. Sie erklären hier z.B., parallel zur Mediation keine gerichtlichen Verfahren anzustrengen.
  • Ende des Mediationsverfahrens
    Wann ist das Mediationsverfahren beendet? Erstens, wenn Sie sich einigen, zweitens, wenn Sie sich nicht einigen, oder drittens, wenn Sie den Mediator nicht bezahlen. :-)
  • Abschließende Klauseln
    Das Kleingedruckte: Schriftformerfordernis, „salvatorische Klausel“ usw.

Viele Mediatoren schicken ihre Vorlage zur Mediationsvereinbarung ihren Interessenten vor dem Vorgespräch zu. So können Sie sich bereits ein Bild davon machen und im Vorgespräch gezielte Fragen stellen. Wenn Sie bereits einen Anwalt eingeschaltet haben, zeigen Sie ihm ruhig die Vereinbarung – er muss ohnehin wissen, dass Sie eine Mediation planen.

Weiteres Vorgehen

Nach dem Abstimmen der Mediationsvereinbarung wird der Mediator sicherstellen, dass bei Ihnen zur Mediation keine Fragen mehr offen sind.

Für die nächsten Schritte wird er mit Ihnen überlegen, ob irgendwelche Sofortmaßnahmen erforderlich sind (z.B. das Aussetzen eines gerichtlichen Verfahrens). Anschließend werden die ersten Termine und Orte für die Mediation ausgemacht – z.B. bei Ihnen, bei Ihrem Kontrahenten, beim Mediator oder auf ganz neutralem Boden, z.B. im Tagungsraum eines Hotels.

Mein Tipp: Schieben Sie den ersten Termin nicht so weit vor sich her! Jetzt ist der Augenblick, wo sich alle ein Herz gefasst haben und die Angelegenheit aus der Welt schaffen wollen – nutzen Sie das!