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Fragen zur Wirtschaftsmediation

Was darf ein Mediator, was darf er nicht? Gibt es eine rechtliche Grundlage?

  • Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Zu Beginn einigt man sich jedoch auf ein paar Spielregeln (z.B. „Den anderen ausreden lassen“), und der Mediator „darf“ die Teilnehmer während der Mediation darauf hinweisen, sich daran zu halten.
  • Der Mediator führt Sie durch den strukturierten Ablauf der Mediation. Er soll Ihnen jedoch keine Lösungsvorschläge für Ihren Konflikt machen und darf den Konflikt auch nicht für Sie entscheiden – es ist eines der wesentlichen Merkmale der Mediation, dass die Teilnehmer ihr Schicksal nicht in fremde Hände geben (erfahrungsgemäß halten selbst erarbeitete Lösungen länger).
  • Der Mediator ist kein Anwalt; er darf also keine Rechtsdienstleistungen erbringen. Sofern jedoch die Mediation „nicht durch rechtliche Regelungsvorschläge in die Gespräche der Beteiligten eingreift“, ist sie ausdrücklich keine Rechtsdienstleistung (§ 2 Abs. 3 Ziff.4 RDG) und kann also auch von nichtanwaltlichen Mediatoren durchgeführt werden (oft haben diese durch ihre berufliche Historie sogar größere Fachkenntnisse auf ihrem Mediationsgebiet als ein Anwalt). Näheres zu Mediation und Mediator regelt das Mitte 2012 erlassene Mediationsgesetz.

Ersetzt eine Mediation ein Gerichtsverfahren?

Ja klar – wenn sie erfolgreich ist  :-)

Eine Mediation kann einem Gerichtsverfahren vorangehen oder eines unterbrechen. Wer einer Mediation zustimmt, nimmt sich damit aber nicht die Chance auf ein späteres Gerichtsverfahren; dieses ist nach einer erfolglosen Mediation immer noch genauso möglich, als hätte die Mediation nicht stattgefunden (die Konfliktparteien können zu Beginn der Mediation sogar schriftlich vereinbaren, dass Informationen, die während der Mediation offengelegt wurden, in einem eventuellen späteren Gerichtsverfahren NICHT verwendet werden dürfen).

Wie läuft eine Mediation ab, und wie lange dauert das?

Ähnlich wie ein IT-Projekt, das nach einem Phasenmodell durchgeführt wird, folgt auch die Mediation einem klar strukturierten Ablauf (Sie finden in diesem Faltblatt zur Wirtschaftsmediation eine kurze Beschreibung). Die Dauer hängt natürlich vom Einzelfall ab.

Eine Mediation ist in der Regel schneller als ein Gerichtsverfahren, aber Sie sollten für die Darlegungs- und die Vertiefungsphase sowie für die Lösungs- und die Vereinbarungsphase jeweils mindestens einen halben Tag veranschlagen. Bei Bedarf auch länger: Die Mediation will den ganzen Konflikt klären, sonst bricht der Ärger später an anderer Stelle wieder auf.

Warum „funktioniert“ Mediation?

Mediation beruht auf Empathie, auf das Hineinversetzen in den Anderen. Während in einem Gerichtsverfahren Ansprüche formuliert und auf ihre rechtliche Grundlage geprüft werden, schaut die Mediation auf die eigentlichen Anliegen und versucht, bei den Parteien Verständnis für die Situation der jeweils anderen Partei zu wecken. Man muss dazu die Meinung der Gegenpartei bis zum Schluss nicht teilen, aber eine Einsicht in ihre Beweggründe führt oftmals zur Bereitschaft, eine Lösung zu suchen, die beiden Parteien gerecht wird.

Mein Fall ist schon sehr verfahren. Kann so ein „weiches“ Verfahren wie Mediation mir da überhaupt helfen?

Zu Beginn einer Mediation mag es den Beteiligten nicht möglich sein, direkt miteinander zu reden, so sehr hat man sich übereinander geärgert. Das macht nichts – man kann seine Sicht der Dinge dem Mediator schildern und die Gegenpartei völlig ignorieren. Aber sie hört zu und versteht dabei vielleicht zum ersten Mal, worum es Ihnen in diesem Konflikt wirklich geht.

Konfliktforscher gliedern die Eskalation eines Streits in verschiedene Stufen, und erst in den letzten Stufen, wenn man eigene Verluste oder gar den eigenen Untergang in Kauf nimmt, solange nur auch die Gegenpartei untergeht, wird Mediation schwierig. Aber der Versuch lohnt sich fast immer.

 

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